Ortsübliche Bekanntgabe der Stadt Werdau

Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2023/2024 der Stadt Werdau

Gemäß § 76 Abs. 1 Satz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) ist der Entwurf der Haushaltssatzung an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen oder elektronisch zur Verfügung zu stellen, wobei diese Frist ortsüblich bekannt zu geben ist.

Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen und der öffentlichen Bekanntgaben sowie der ortsüblichen Bekanntmachungen und der ortsüblichen Bekanntgaben der Stadt Werdau (Bekanntmachungssatzung) vom 3. September 1998, zuletzt geändert am 10. November 2005 (Amtsblatt der Stadt Werdau Nr. 23/2005) erfolgen ortsübliche Bekanntgaben an den Informationstafeln Markt Werdau, Innenstadt, unterer Marktspiegel.

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird auf der Internetseite der Stadt Werdau (www.werdau.de) in der Zeit von Freitag, 10. März 2023 bis Montag, 20. März 2023, elektronisch zur Verfügung gestellt.

Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit Einwendungen zu erheben. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich ausliegt (10. März 2023) und endet somit am 29. März 2023.

Kristensen

Oberbürgermeister

Werdau, 22. Februar 2023

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Haushaltsentwurf 2023 2024 Sammelmappe1.pdf
17 MB

© René Gentz E-Mail

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Wir bitten unsere Bürgerinnen und Bürger zu beachten, dass der Fachdienst Einwohner- und Meldewesen im Zeitraum 02.11.-04.11.2023 geschlossen bleibt. Hintergrund ist, dass die Beschäftigten vorübergehend in den ehemaligen Ratskeller umziehen. In diesem Zeitraum ist auch keine telefonische Kontaktaufnahme möglich.

Im ehemaligen Ratskeller wird ab dem 06.11.2023 der normale Betrieb wieder aufgenommen.

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02.12.2023
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