Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtverwaltung Werdau ist bemüht, ihre Internetseite in Übereinstimmung mit dem Sächsischen Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und dem Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.werdau.de.

Stand der Barrierefreiheit

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.

Diese Webseite ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

Barriere 1

PDF-Dokumente sind zum Teil nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich. Zwar liegt den PDF-Dateien in der Regel ein Textdokument zu Grunde, jedoch sind nicht alle Barrierefreiheitsmerkmale enthalten.

Barriere 2

Nicht zu allen verwendeten Bildern ist ein Alternativtext hinterlegt. Bei der Neueinstellung von Bilddateien wird darauf geachtet, den Text stets anzugeben.

Nicht barrierefreie Inhalte außerhalb der Rechtsvorschriften

Barriere 1

Auf unserer Internetseite sind Videos eingebunden, die vor dem 23.09.2020 veröffentlicht wurden. Diese Inhalte lassen im Nachhinein mittelfristig nicht aktualsieren.

Barriere 2

Bei den eingebunden Karten wird auf externe Dienstleister wie Open Steet Map, Google und andere zurückgegriffen. Ob und in welchem Umfang diese permanent barrierefrei sind, kann durch die Stadtverwaltung Werdau nicht permanent und abschließend beurteilt werden.

Barriere 3

Das Intranet/Extranet wurde seit dem 23.09.2019 noch nicht wieder grundlegend überarbeitet. Bei Elementen, die aktualisiert werden, wird auf Barrierefreiheit geachtet.

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt. Diese Erklärung wurde zuletzt am 21.10.2020 aktualisiert. Neu eingestellte Artikel, Beiträge, Fotos und Dokumente werden stets bei Erstellung auf Barrierefreiheit geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unserer Webseite auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

Stadtverwaltung Werdau
Pressestelle
Markt 10 - 18
08412 Werdau
Telefon: +49 3761 594207
Telefax: +49 3761 594333
E-Mail: pressestelle@werdau.de

Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.

Durchsetzungsverfahren

Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseite unter oben genanntem Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die Sächsische Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Menschen mit Behinderungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich. Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:

Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Albertstraße 10
01097 Dresden

Postanschrift:
Archivstraße 1
01097 Dresden

Telefon: +49 351 56412161
Telefax: +49 351 56412169
E-Mail: info.behindertenbeauftragter@sk.sachsen.de
Webseite: www.inklusion.sachsen.de

© André Kleber E-Mail

Kontakt

Stadtverwaltung Werdau
Markt 10-18
08412 Werdau

Öffnungszeiten:

Montag09:00 - 11:30 Uhr 
Dienstag09:00 - 12:00 Uhr13:00 - 17:30 Uhr
Mittwochgeschlossen 
Donnerstag09:00 - 12:00 Uhr13:00 - 15:30 Uhr
Freitag09:00 - 11:30 Uhr 


Samstagsöffnung des Einwohner- und Meldeamt Werdau:

  • 06.04.2024
  • 04.05.2024
  • 08.06.2024 


Weitere Termine finden Sie auch im Terminkalender.