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Im ersten Halbjahr 2023 werden Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht Zwickau als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Aus Vorschlägen des Stadtrates wählt ein unabhängiger Wahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Schöffen aus.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Werdau wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu.
Richten Sie Ihre Bewerbung an die Stadtverwaltung Werdau, Juristischer Dienst,
Markt 10 – 18, 08412 Werdau, Tel.: 03761 594 281, E-Mail: 0.11Koch@werdau.de.
Ein Bewerbungsformular kann übersandt werden, ist während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung in der Stadtinformation des Rathauses und auch auf der Internetseite der Stadt www.werdau.de („Aktuelles“) erhältlich.
Anlage: Bewerbungsformular
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FORMULAR - Bewerbung Schöffenamt.pdf |
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