Strukturförderung: EFRE 2014-2020

Bauvorhaben:             

Sanierung ehem. Gaswerksgelände, Mühlenstraße 9, Werdau
Durchführung der Altlastensanierung für die Sanierungszone 2
Los 001/20 Altlastensanierung

(Förderrichtlinie Inwertsetzung von belasteten Flächen vom 5. März 2015 (RL IWB/2015 – Gewährung einer Zuwendung aus dem Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung – Strukturförderung: EFRE 2014-2020)

           

Die Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.

Die Stadt Werdau hat auf der Grundlage des vorhandenen Sanierungsplans die geplante Altlastensanierung in der Sanierungszone 2 auf dem ehem. Gaswerksgelände auf dem Grundstück Mühlenstraße 9 in Werdau vom Juli 2020 bis Dezember 2020 ausgeführt.

Dies umfasste die Beseitigung der Bodenverunreinigung deren Quelle unterhalb des ehem. Maschinenhauses, der Gasreinigung und der Benzolanlage lokalisiert wurde.  Hierzu mussten die noch vorhandenen Keller der Gasreinigung und des Ofenhauses abgebrochen werden.
Im Anschluss daran erfolgte die Beseitigung der Bodenverunreinigung durch Anlegen einer allseitig geböschten Baugrube. Die Baugrube nahm incl. Böschung und Zufahrtsrampe ca. 1750 m² des Gaswerksgeländes ein. Die Zufahrt zum Baugelände erfolgte über die Nordstraße. Da auf dem vorhandenen Gelände nur eine kleine Fläche für die Bereitstellung von Erdaushub oder Bauschutt zur Verfügung stand, musste der Aushub größtenteils direkt auf LKW verladen und zu einem genehmigten Abfallzwischenlager transportiert werden. Von dort wurde dieser entsprechend den festgestellten Belastungen einer ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung zugeführt.

Während der Baumaßnahme wurden Anlagen für die Wasserhaltung und für die Grundwasseraufbereitung hergestellt und unterhalten.
Die infolge des Bodenaushubs entstandene Baugrube wurde nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wieder bis zum umgebenden Geländeniveau mit angelieferten Erdstoffen gemäß den Vorgaben aus dem Sanierungsplan verfüllt und mit einer abschließenden Schottertragschicht versehen.

Mit der Umsetzung der Baumaßnahme wurde auf dem Gelände die Quelle für die Grundwasserverunreinigung fast vollständig beseitigt. Als Nachsorgemaßnahme wird in den Jahren 2021 bis 2025 eine Grundwasserüberwachung auf der Grundlage des Sanierungs- und Qualitätssicherungsplans ausgeführt.

Das Sanierungsziel wurde gemäß des vom Umweltamt des Landkreises Zwickau bestätigten Sanierungsplan für die Sanierungszone 2 damit erreicht.

Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen ist die geplante Nachnutzung des Geländes für das neue Feuerwehrgerätehaus ohne Einschränkung möglich.

Die Kosten für das gesamte Vorhaben betragen gemäß vorliegender Abrechnung insgesamt 1.836.225,19 EUR. Davon sind 1.836.052,19 EUR förderfähige Kosten und die Stadt Werdau erhält für dieses Vorhaben eine 80%ige Förderung aus dem Förderprogramm der Inwertsetzung von Belasteten Flächen gemäß Förderrichtlinie vom 05.03.2015 (RL IWB/2015) aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – Strukturförderung: EFRE 2014-2020.

Dauerhaft anzubringende Tafel auf dem Gelände des ehemaligen Gaswerks in Werdau.

 

Gelände des ehemaligen Gaswerks Werdau nach der Sanierung.

 


 

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    Bauvorhaben:             

    Sanierung ehem. Gaswerksgelände, Mühlenstraße 9, Werdau
    Durchführung der Altlastensanierung für die Sanierungszone 2
    Los 001/20 Altlastensanierung

    (Förderrichtlinie Inwertsetzung von belasteten Flächen vom 5. März 2015 (RL IWB/2015 – Gewährung einer Zuwendung aus dem Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung – Strukturförderung: EFRE 2014-2020)

               

    Die Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.

    Die Stadt Werdau hat auf der Grundlage des vorhandenen Sanierungsplans die geplante Altlastensanierung in der Sanierungszone 2 auf dem ehem. Gaswerksgelände auf dem Grundstück Mühlenstraße 9 in Werdau vom Juli 2020 bis Dezember 2020 ausgeführt.

    Dies umfasste die Beseitigung der Bodenverunreinigung deren Quelle unterhalb des ehem. Maschinenhauses, der Gasreinigung und der Benzolanlage lokalisiert wurde.  Hierzu mussten die noch vorhandenen Keller der Gasreinigung und des Ofenhauses abgebrochen werden.
    Im Anschluss daran erfolgte die Beseitigung der Bodenverunreinigung durch Anlegen einer allseitig geböschten Baugrube. Die Baugrube nahm incl. Böschung und Zufahrtsrampe ca. 1750 m² des Gaswerksgeländes ein. Die Zufahrt zum Baugelände erfolgte über die Nordstraße. Da auf dem vorhandenen Gelände nur eine kleine Fläche für die Bereitstellung von Erdaushub oder Bauschutt zur Verfügung stand, musste der Aushub größtenteils direkt auf LKW verladen und zu einem genehmigten Abfallzwischenlager transportiert werden. Von dort wurde dieser entsprechend den festgestellten Belastungen einer ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung zugeführt.

    Während der Baumaßnahme wurden Anlagen für die Wasserhaltung und für die Grundwasseraufbereitung hergestellt und unterhalten.
    Die infolge des Bodenaushubs entstandene Baugrube wurde nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wieder bis zum umgebenden Geländeniveau mit angelieferten Erdstoffen gemäß den Vorgaben aus dem Sanierungsplan verfüllt und mit einer abschließenden Schottertragschicht versehen.

    Mit der Umsetzung der Baumaßnahme wurde auf dem Gelände die Quelle für die Grundwasserverunreinigung fast vollständig beseitigt. Als Nachsorgemaßnahme wird in den Jahren 2021 bis 2025 eine Grundwasserüberwachung auf der Grundlage des Sanierungs- und Qualitätssicherungsplans ausgeführt.

    Das Sanierungsziel wurde gemäß des vom Umweltamt des Landkreises Zwickau bestätigten Sanierungsplan für die Sanierungszone 2 damit erreicht.

    Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen ist die geplante Nachnutzung des Geländes für das neue Feuerwehrgerätehaus ohne Einschränkung möglich.

    Die Kosten für das gesamte Vorhaben betragen gemäß vorliegender Abrechnung insgesamt 1.836.225,19 EUR. Davon sind 1.836.052,19 EUR förderfähige Kosten und die Stadt Werdau erhält für dieses Vorhaben eine 80%ige Förderung aus dem Förderprogramm der Inwertsetzung von Belasteten Flächen gemäß Förderrichtlinie vom 05.03.2015 (RL IWB/2015) aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – Strukturförderung: EFRE 2014-2020.

    Dauerhaft anzubringende Tafel auf dem Gelände des ehemaligen Gaswerks in Werdau.

     

    Gelände des ehemaligen Gaswerks Werdau nach der Sanierung.

     


     

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