Landratswahl 2022

  • Öffentliche Bekanntmachungen - Gruppenauskunft vor Wahlen

    Öffentliche Bekanntmachungen

    Landratswahl 2022

    Gruppenauskunft vor Wahlen - Widerspruchsrecht

    Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz (BMG) auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 1 BMG an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen.

    Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten

    1. Familienname,
    2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
    3. Doktorgrad und
    4. derzeitige Anschriften sowie
    5. sofern diese Person verstorben ist, diese Tatsache


    von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

    Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.

     

    Werdau, den 30.09.2021

    Kristensen
    Oberbürgermeister

  • Informationen zur Barrierefreiheit

    Unter Beachtung der Kommunalwahlordnung (§ 24 Abs. 1 KomWO) sollen sich die Wahlräume, soweit möglich, in Gemeindegebäuden befinden und sie sollen nach den
    örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere behinderten und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird.

    HIER finden Sie die Übersicht zu den Information zur Barrierefreiheit von Wahllokalen.

     

    © Anja Kurze

  • Wahlbekanntmachung

    Am Sonntag, 12. Juni 2022 findet die Wahl zum Landrat im Landkreis Zwickau statt. Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist Sonntag, der 3. Juli 2022. Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

    Die Stadt Werdau ist in folgende 14 Wahlbezirke eingeteilt, die Übersicht hierfür finden Sie HIER.

    © Anja Kurze

  • Öffentliche Bekanntmachung - Einsichtnahme Wählerverzeichnis

    Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Bundesmeldegesetz eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der
    Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht und der Wahlberechtigte Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich
    gemacht werden.

    HIER gelangen Sie zur Öffentlichen Bekanntmachung zur Einsicht in das Wählerverzeichnis.

    © Anja Kurze

  • Wahlhelferaufruf

    Landratswahl 2022 Stadt Werdau bittet um Unterstützung -Wahlhelfer werden zur Absicherung benötigt-

    Wahlen sind die Grundpfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die von der aktiven Teilnahme der Bürger lebt. Um die reibungslose Durchführung der am 12.06.2022 stattfindenden Landratswahl sowie einen eventuell erforderlichen zweiten Wahlgang  am 03.07.2022 abzusichern, bittet die Stadt Werdau darum, sich als Wahlhelfer zu engagieren. Bei Interesse finden Sie untenstehend die Bereitschaftserklärung zur Übernahme eines Ehrenamtes. Gern können Sie diese ausgefüllt an die angegebene Adresse senden.

    Gesucht werden Wahlhelfer, die in den Wahllokalen tätig sein werden.

    Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Der jeweilige Wahlvorstand setzt sich aus dem Vorsteher und seinem Stellvertreter sowie einem Schriftführer und drei bis sieben Beisitzern zusammen. Zu den Aufgaben gehören insbesondere die Wahlberechtigungen zu prüfen, Stimmzettel auszugeben und nach 18 Uhr das Wahlergebnis auszuzählen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

    Wahlhelfer-Voraussetzungen

    Wahlhelfer müssen das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und der deutschen Sprache mächtig sein. Sie dürfen weder selbst zur Wahl stehen noch als Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag benannt sein. Des Weiteren sollten sie gesundheitlich in der Lage sein, das Ehrenamt auszuüben und teamfähig sein.

    Einsatz in den Wahlvorständen

    In der Regel arbeiten Wahlvorstände in zwei Schichten, wobei im Vorfeld abgesprochen werden kann, wer vormittags und wer nachmittags arbeitet. Zur Stimmauszählung müssen alle Mitglieder anwesend sein. Für die Tätigkeit bezahlt die Stadt Werdau eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro bis 40 Euro für Vorsitzende.

    Kontakt

    Interessenten wenden sich bitte an die Stadtverwaltung Werdau/ Arbeitsgruppe Wahlen. Die Mitarbeiter stehen auch für Fragen gerne zur Verfügung (Markt 10-18, Nebengebäude des Rathauses, 08412 Werdau).

    Tel.: 03761 – 594 323
    Fax: 03761 – 594 250
    E-Mail: 3.00pikula@werdau.de

     

    HIER finden Sie die Bereitschaftserklärung zur Übernahme eines Ehrenamtes.

    © Anja Kurze

Überblick

 

WahlLetzte WahlWahlperiodeNächste Wahl
Landratswahl07.06.20157 Jahre2022
Europawahl26.05.20195 Jahre2024
Kreistagswahl26.05.20195 Jahre2024
Stadtratswahl26.05.20195 Jahre2024
Ortschaftsratswahlen26.05.20195 Jahre2024
Landtagswahl01.09.20195 Jahre2024
Oberbürgermeisterwahl26.05.20197 Jahre2026

Einsehbare Inhalte zur vergangenen Bundestagswahl

Feststellung des amtlichen Wahl-Endergebnisses für die Bundestagswahl 2021

Nachdem der Bundeswahlleiter das amtliche Endergebnis für Deutschland festgestellt hat, wurden auch die Endergebnisse der einzelnen Gemeinden veröffentlicht. 
Hinter folgendem Link finden Sie die Endergebnisse zur Bundestagswahl zur Einsicht:

Bundestagswahl 2021 - sachsen.de

Die Übersicht vom Statistischen Landesamt stellt jedoch nur das Gemeindeergebnis dar. Diese finden Sie am Ende dieser Seite als Anhang. 

Symbol Beschreibung Größe
bundestagswahl_einzelergebnisse_werdau.pdf
27 KB

© Anja Kurze E-Mail

Kontakt

Stadtverwaltung Werdau
Markt 10-18
08412 Werdau

Öffnungszeiten:

Montag09:00 - 11:30 Uhr 
Dienstag09:00 - 12:00 Uhr13:00 - 17:30 Uhr
Mittwochgeschlossen 
Donnerstag09:00 - 12:00 Uhr13:00 - 15:30 Uhr
Freitag09:00 - 11:30 Uhr 

 

Wir bitten unsere Bürgerinnen und Bürger zu beachten, dass der Fachdienst Einwohner- und Meldewesen im Zeitraum 02.11.-04.11.2023 geschlossen bleibt. Hintergrund ist, dass die Beschäftigten vorübergehend in den ehemaligen Ratskeller umziehen. In diesem Zeitraum ist auch keine telefonische Kontaktaufnahme möglich.

Im ehemaligen Ratskeller wird ab dem 06.11.2023 der normale Betrieb wieder aufgenommen.

Samstagsöffnungen 2023
des Einwohner- und Meldewesen in der Zeit von 9:00 - 11:30 Uhr.

02.12.2023
Weitere Termine finden Sie auch im Terminkalender.