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EU-Dienstleistung: Reisegewerbekarte erteilen
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Bearbeiter: sv-3.20goetz@werdau.de
 

Beschreibung

Ein Reisegewerbe betreibt, wer in eigener Person außerhalb der Räume seiner gewerblichen Niederlassung oder, ohne eine solche zu haben, ohne vorhergehende Bestellung Waren ankauft, Waren oder gewerbliche Leistungen anbietet oder Bestellungen darauf aufsucht oder selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. Nach § 55 Abs. 2 GewO bedarf der Reisegewerbetreibende hierzu in der Regel einer Erlaubnis (Ausnahmen sind in §§ 55a und 55b GewO geregelt), die in der Form einer Reisegewerbekarte erteilt wird.

 
 

Rechtsgrundlagen

§ 55 Gewerbeordnung (GewO) – Reisegewerbekarte

Reisegewerbeverwaltungsvorschrift (ReiseGewVwV)

 
 

Rechtsgrundlagen Kosten:

Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG)

8. Sächsische Kostenverzeichnis (8. SächsKVZ) lfd. Nr. 46 Tarifstelle 30

Verwaltungsrichtlinie der Stadtverwaltung Werdau für die Erhebung von Gebühren für die Ausstellung von Bescheinigungen nach §15 (1) GewO, für die Erteilung von Bestätigungen nach §33c (3) GewO, für die Erteilung von Gestattungen nach §12 GastG, für Gaststättenerlaubnisse nach §2 GastG, für vorläufige Gaststättenerlaubnisse nach §11 (1) GastG, für Stellvertretererlaubnisse nach §9 (1) GastG, für vorläufige Stellvertretererlaubnisse nach §11 (2) GastG, für Erlaubnisse fürSchaustellung von Personen nach §33a (1) GewO sowie für Spielhallenerlaubnisse nach §33i GewO.

 
 

Verfahren

Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Die Behörde hat anhand des Personalausweises oder des Reisepasses die Identität des Antragstellers zu überprüfen. Die Behörde prüft, ob der Antrag inhaltlich zutreffend sowie vollständig ist und wirkt erforderlichenfalls auf eine Ergänzung hin.

 
 

einzureichende Unterlagen

mit Mausklick auf die betreffende Unterlage gelangen Sie zum entsprechenden Formular bzw. erhalten den Hinweis, dass Sie die Unterlage bei Bedarf erbringen müssen. Die Liste umfasst abschließend alle möglichen einzureichenden Unterlagen, von denen je nach ihrer spez. Situation (z.B. NICHT-EU-Ausländer, Vertreten einer jur. Person) u.U. nicht alle benötigt werden.

 
 
 
 

Sie erhalten:

> Betstätigung der Vollständigkeit der Unterlagen (FORMULAR FEHLT)

> Empfangsbescheinigung zum Antrag (FORMULAR FEHLT)

> Benachrichtigung über Erteilung einer Reisegewerbeerlaubnis

> Reisegewerbekarte

> Gebührenbescheid

 
 

zu erwartende Kosten (Gebühren und Auslagen)

Erteilung Reisegewerbekarte (Erstausstellung)
für ein Jahr

..100 EUR

Verlängerung Reisegewerbekarte
für ein Jahr

....25 EUR

Erteilung einer unbefristeten
Reisegewerbekarte

..300 EUR

sonstige Änderungen
Erweiterung

5,00 bis 40,00 EUR
15,00 EUR
Beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte
5,00 EUR
 

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