Das Gewerberegister ist ein von den Kommunalverwaltungen in Deutschland geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) gemeldeten Gewerben. Für die An-, Um- sowie Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle besteht Anzeigepflicht laut § 14 I GewO. Für eine Gewerberegisterauskunft muss ein berechtigtes Interesse bestehen.
§ 14 Gewerbeordnung (GewO) - Anzeigepflicht
§ 14 (8) Gewerbeordnung (GewO)
8. Sächsische Kostenverzeichnis (8. SächsKVZ) lfd. Nr. 46 Tarifstelle 1
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