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EU-Dienstleistung: Gewerberegisterauskunft erteilen
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Bearbeiter: sv-3.20goetz@werdau.de
 

Beschreibung

Das Gewerberegister ist ein von den Kommunalverwaltungen in Deutschland geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) gemeldeten Gewerben. Für die An-, Um- sowie Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle besteht Anzeigepflicht laut § 14 I GewO. Für eine Gewerberegisterauskunft muss ein berechtigtes Interesse bestehen.

 
 

Rechtsgrundlagen

§ 14 Gewerbeordnung (GewO) - Anzeigepflicht

§ 14 (8) Gewerbeordnung (GewO)

 
 

Rechtsgrundlagen Kosten:

8. Sächsische Kostenverzeichnis (8. SächsKVZ) lfd. Nr. 46 Tarifstelle 1

 
 

einzureichende Unterlagen

mit Mausklick auf die betreffende Unterlage gelangen Sie zum entsprechenden Formular bzw. erhalten den Hinweis, dass Sie die Unterlage erbingen müssen.

 
 
 
 

Sie erhalten:

> Gewerberegisterauszug

> Gebührenbescheid

 
 

zu erwartende Kosten (Gebühren und Auslagen)

bei Sammelauskünften

....2,50 EUR

einfache Auskunft

....5,00 EUR

erweiterte Auskunft

....10,00 EUR
 

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