Eine „Gestattung aus besonderem Anlass" wird benötigt, um bei einem Straßenfest, Sportturnier, Sommerfest, Weihnachtsmarkt oder einer ähnlichen Veranstaltung alkoholische Getränke ausschenken zu dürfen.
§ 12 Gaststättengesetz (GastG) - Gestattung
§ 2 Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (GastVO) - Verfahren
8. Sächsisches Verwaltungskostengesetz i.V. mit dem 8. Sächsische Kostenverzeichnis (8. SächsKVZ) lfd. Nr. 42 Tarifstelle 9 und Anwendung der Verwaltungsrichtlinie der Stadtverwaltung Werdau für die Erhebung von Gebühren für die Ausstellung von Bescheinigungen nach §15 (1) GewO, für die Erteilung von Bestätigungen nach §33c (3) GewO, für die Erteilung von Gestattungen nach §12 GastG, für Gaststättenerlaubnisse nach §2 GastG, für vorläufige Gaststättenerlaubnisse nach §11 (1) GastG, für Stellvertretererlaubnisse nach §9 (1) GastG, für vorläufige Stellvertretererlaubnisse nach §11 (2) GastG, für Erlaubnisse fürSchaustellung von Personen nach §33a (1) GewO sowie für Spielhallenerlaubnisse nach §33i GewO.
Der Antrag auf Erteilung einer Gestattung i.S. der § 12 GastG ist schriftlich einzureichen. Der Antragsteller hat die Angaben zu machen und die Unterlagen beizubringen, die für die Bearbeitung und Beurteilung des Antrages von Bedeutung sein können.
Bei dem Antrag auf Erteilung einer Stellvertretererlaubnis sind Angaben und Unterlagen über die Person des Antragstellers und des Stellvertreters beizubringen.
Insbesondere sind erforderlich Angaben und Unterlagen über
1. die Person des Antragstellers
2. die Betriebsart
3. die zum Betrieb des Gewerbes einschließlich der zum Aufenthalt der Beschäftigten bestimmten Räume
Die Entscheidung über den Antrag bedarf der Schriftform.
mit Mausklick auf die betreffende Unterlage gelangen Sie zum entsprechenden Formular bzw. erhalten den Hinweis, dass Sie die Unterlage bei Bedarf erbringen müssen. Die Liste umfasst abschließend alle möglichen einzureichenden Unterlagen, von denen je nach ihrer spez. Situation (z.B. NICHT-EU-Ausländer, Vertreten einer jur. Person) u.U. nicht alle benötigt werden.
> Gaststättengestattung
> Gebührenbescheid
Kosten 1 Tag:
....21 EUR
jeder weiterer Tag:
höchstens:
..100 EUR